Hinweisgebersystem der Stra-La-Bau GmbH

Die Stra-La-Bau GmbH bekennt sich zu effektiver Compliance. Compliance bedeutet die Einhaltung von Recht und Gesetz und der internen Regeln der Stra-La-Bau GmbH sowie die Schaffung von Strukturen, damit sich die Stra-La-Bau GmbH, ihre Unternehmensleitung sowie all ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig verhalten können. Insbesondere bekennen sich die Stra-La-Bau GmbH und ihre Unternehmensleitung ihr Bekenntnis zu einem fairen und freien Wettbewerb und zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, die diesen schützen. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem www.safewhistle.info sind Bestandteil des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur der Stra-La-Bau GmbH.

 

Warum hat die Stra-La-Bau GmbH einen Compliance-Ombudsmann bestellt?

Ihre Hinweise helfen uns, Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien der Stra-La-Bau GmbH frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und auch von der Stra-La-Bau GmbH abzuwenden. Deshalb hat die Stra-La-Bau GmbH einen Compliance-Ombudsmann bestellt, an den sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritte als externen und unabhängigen Ansprechpartner wenden können, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür haben, dass Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften der Stra-La-Bau GmbH vorliegen.

 

Wie erteile ich einen Hinweis?

Bitte teilen Sie dem Compliance-Ombudsmann mit,

  • bei welchem Unternehmen oder Unternehmensteil
  • was
  • wann
  • wo
  • mit welchen Beteiligten

passiert ist.

 

Relevant sind für den Compliance-Ombudsmann Hinweise zu möglichen Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften der Stra-La-Bau GmbH.

Ebenfalls interessieren den Compliance-Ombudsmann, welche weiteren – ggf. an den konkreten Vorgängen unbeteiligten – Personen hiervon Kenntnis haben und ob es Unterlagen (z. B. E-Mails, Fotos) hierzu gibt.

 

Bitte prüfen Sie vor Erteilung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen. Insbesondere dürfen Sie keine Angaben machen, von denen Sie wissen, dass sie falsch sind.

 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, verwenden Sie bitte Formulierungen wie „Ich glaube...“, „Ich halte es für möglich...“ Bei Unsicherheiten in der Darstellung, der Bewertung und/oder der Vorgehensweise können Sie vorher – auch anonym – und kostenfrei mit dem Compliance-Ombudsmann über den Fall sprechen.

Bitte teilen Sie dem Compliance-Ombudsmann auch mit, wie dieser Sie im Falle von Rückfragen erreichen kann.

Mit der Erteilung eines Hinweises sind keine Kosten verbunden.

 

Muss ich meine Identität preisgeben, wenn ich einen Hinweis erteile?

Auf Wunsch bleiben die hinweisgebenden Personen anonym. Hinweisgebende Personen können zudem von dem Compliance-Ombudsmann verlangen, dass er ihre Identität schützt und Informationen, welche Rückschlüsse auf ihre Identität geben, nicht an die Stra-La-Bau GmbH weitergibt.

 

Welche Position hat der Compliance-Ombudsmann?

Der Compliance-Ombudsmann ist keine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten. Das Mandatsverhältnis besteht nur zwischen der Stra-La-Bau GmbH und dem Compliance-Ombudsmann. Gleichwohl handelt der Compliance-Ombudsmann unparteiisch und ist nicht an Weisungen der Stra-La-Bau GmbH gebunden. Der Compliance-Ombudsmann ist als Rechtsanwalt schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Was passiert mit dem Hinweis?

Der Compliance-Ombudsmann gibt Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung dazu, dass der Hinweis eingegangen ist. Der Compliance-Ombudsmann bereitet den Hinweis auf und gibt diesen vertraulich an die Geschäftsleitung der Stra-La-Bau GmbH weiter. Die Geschäftsleitung der Stra-La-Bau GmbH entscheidet, wie mit diesem Hinweis umzugehen ist. Sofern hinreichend konkrete Verdachtsmomente für Rechts- oder Richtlinienverstöße vorliegen, werden diese intern untersucht, um ein mögliches Fehlverhalten aufklären und abstellen zu können. Auch dies geschieht in der Regel vertraulich und diskret, um die Interessen der von den Hinweisen betroffenen Personen zu wahren. Spätestens drei Monate nach Erteilung des Hinweises erhalten Sie eine Rückmeldung von dem Compliance-Ombudsmann, ob der gemeldete Verstoß festgestellt werden konnte.

 

Wie erreiche ich den Compliance-Ombudsmann?

Sie können den Compliance-Ombudsmann auf jede denkbare Weise (Telefon, Mail, Fax, Post oder über das Hinweisgebersystem www.safewhistle.info) kontaktieren. Der Compliance-Ombudsmann steht auch für persönliche Treffen mit hinweisgebenden Personen zur Verfügung, auf Wunsch auch im Wege einer Bild-Ton-Übertragung. Wenn Sie eine verschlüsselte Kommunikation wünschen, können Sie auch die Messenger-Dienste Signal und Threema nutzen und darüber den Compliance-Ombudsmann erreichen. Ebenso ist es möglich, über Protonmail dem Compliance-Ombudsmann verschlüsselte E-Mails an folgende Adresse zu schicken:

 

RADilling@protonmail.com

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling

Landgrafenstraße 49

50931 Köln

 

Telefon: +49 (0) 221 933 107 40

Handy: +40 (0) 163 347 6111

Fax: +49 (0) 221 933 107 42

www.ra-dilling.de

www.safewhistle.info

Threema-ID: 3PX6278J

 

E-Mail: info@ra-dilling.de; RADilling@protonmail.com

 

Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße wahlweise auch an die externe Meldestelle melden. Die externe Meldestelle ist grundsätzlich das

 

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn.

 

Zuständige externe Meldestelle für Meldungen über Verstöße gegen § 4d FinDAG, einschließlich Meldungen über Verstöße, die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen sowie für Meldungen über Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

 

  • zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unter Einschluss insbesondere des Geldwäschegesetzes und der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/ 2175 (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, soweit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständige Behörde im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GwG ist;
  • zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften;
  • zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB sowie
  • zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Abs. 1 HGB, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Abs. 4 S. 1 HGB, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Abs. 4a S. 1 HGB, Instituten im Sinne des § 340 Abs. 5 S. 1 HGB, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 HGB und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Abs. 4 S. 1 HGB, ist die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn.

 

Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, namentlich Verstöße gegen

  • die Artikel 101 und 102 AEUV;
  • die in § 81 Abs. 2 Nr. 1, 2 lit. a), Nr. 5 sowie Abs. 3 GWB genannten Rechtsvorschriften sowie
  • Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1)

können hinweisgebende Personen an die hierfür zuständige externe Meldestelle

 

Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

 

melden und zwar jederzeit und unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens über eine interne Meldung.

 

Des Weiteren können Sie - auf Wunsch auch anonym - mögliche Betrugsfälle sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zu Lasten von EU-Mitteln bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) melden:

 

Europäische Kommission

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

1049 Brüssel

 

https://anti-fraud.ec.europa.eu/index_de